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Jobcenter Region, Landeshauptstadt und Jobcenter schaffen Übergangslösungen vom 1. Juni bis 1. August.
Region (r/uk). Die Rahmenbedingungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben sich geändert: Ab Juni wechseln ukrainische Geflüchtete in die Zuständigkeit der Jobcenter und erhalten von dort die Grundsicherung für Unterkunft und Lebensunterhalt. „Der Rechtskreiswechsel soll die Menschen dabei unterstützen, anzukommen und perspektivisch Arbeit zu finden“.
Somit haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen Anspruch auf Grundsicherung. Ab 1. Juni 2022 sind die Jobcenter für den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Schutzsuchenden aus der Ukraine und deren Kinder zuständig. Region, Landeshauptstadt und Jobcenter haben in den vergangenen Wochen gemeinsam das Verfahren abgestimmt, um den Personen, die aktuell schon Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, einen möglichst unkomplizierten Übergang zu ermöglichen. Die Beteiligten sind zuversichtlich, dass der Übergang gut gelingt. Wichtig ist: Niemand muss am 1. Juni persönlich im Jobcenter erscheinen, um einen Antrag zu stellen. Das Jobcenter verschickt die Antragsformulare mit einem erklärenden Begleitschreiben an die Leistungsberechtigten. Voraussetzung, um Geld vom Jobcenter zu erhalten, ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen werden anerkannt, wenn die Ausländerbehörde sie bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt hat.
"Wir stehen hier in der gemeinsamen Verantwortung für die oft traumatisierten Schutzsuchenden. Die knappe Zeitachse des Gesetzgebungsverfahrens ist eine Herausforderung - sowohl für die Kommunen als auch für das Jobcenter. Deswegen war es wichtig, gute Übergangslösungen für alle Beteiligten zu finden", sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.
Bislang erhalten die Schutzsuchenden in der Region Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Sozialämtern der Landeshauptstadt und der Städte und Gemeinden im Umland. Für den Monat Juni und bei Bedarf auch den Juli zahlen die Sozialämter noch aus. So wird sichergestellt, dass die Menschen weiterhin Geld zum Leben haben. Zum 1. Juli, spätestens zum 1. August, übernimmt das Jobcenter Region Hannover die Auszahlung der Geldleistung.
Sofern im Juni oder Juli schon Ansprüche auf die höheren Geldleistungen vom Jobcenter bestehen, aber noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, wird das Jobcenter die Differenz nachträglich an die Leistungsberechtigten auszahlen.
"Das bedeutet für die kommunale Verwaltung zwar Aufwand", sagt Sylvia Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration der Landeshauptstadt Hannover. "Damit stellen wir jedoch die durchgehenden finanziellen Leistungen für die Menschen sicher, die bereits bei uns sind. Hängepartien wollen wir vermeiden."

Wer noch keine Leistungen vom Sozialamt erhält, kann ebenfalls schon einen Antrag beim Jobcenter stellen. Auch Termine für persönliche Beratungen, zum Beispiel rund um das Thema Arbeit und Qualifizierung können bereits gebucht werden. Kontaktmöglichkeiten sind im Internet unter www.jobcenter-region-hannover.de/standorte zu finden.
sowie in Deutsch, Ukrainisch und Russisch auf www.jobcenter-region-hannover.de/ukraine.