Sehnde (r/uk).. Seit dem 16. März 2020 sind alle städtischen Kindertagesstätten sowie die Tagespflegestellen bis einschließlich 18. April 2020 geschlossen. Dieses erfolgte aufgrund des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Eine Erstattung der Benutzungsgebühren sowie des Essengeldes sollen die betroffenen Familien möglichst zeitnah erhalten. Innerhalb der Verwaltung soll eine ressourcenschonende Abwicklung der Erstattungen durchgeführt werden, deshalb hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 26. März 2020 beschlossen, die Erhebung der Kitagebühren, des Essengeldes und der Kindertagespflegegebühren für den Monat April 2020 auszusetzen.

In diesem Zusammenhang werden die betroffenen Eltern gebeten für den Monat April 2020 die jeweils fällige Gebühr sowie ggf. das Essengeld NICHT an die Stadt Sehnde zu überweisen.

Besteht für die Kindergartengebühren ein Dauerauftrag, wird gebeten, diesen möglichst noch für den April auszusetzen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. eine Einzugsermächtigung für die Stadt Sehnde bestehen, werden die gezahlten Beträge mit einer gewissen Bearbeitungszeit von etwa einer Woche wieder zurück zu erstattet.

Sollten Eltern jedoch aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten bereits im Monat März 2020 Kitagebühren und Essengeld ganz oder teilweise einbehalten haben, so sind diese Beträge an die Stadt Sehnde zu überweisen. Eine Verrechnung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.