Sehnde (r/uk). Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 24. September 2020 eine Richtlinie beschlossen, die Sehnder Vereinen und Verbänden finanziell unterstützen soll, wenn diese einen Einnahmeausfall glaubhaft machen können, der durch die Covid 19 Pandemie begründet ist.

Voraussetzung ist, dass der Verein gemeinnützig ist und einen Einnahmeausfall glaubhaft machen kann, der durch keine anderweitige Förderung aufgefangen wird.

Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stadt Sehnde im Fachdienst Schule, Sport und Kultur, Außenstelle Peiner Straße 33, 31319 Sehnde gestellt werden. Richtlinien und Antragsstellung, siehe www.sehnde.de