Sehnde (r/uk). Die Kindertagesstätten der Stadt Sehnde sind aufgrund der Corona-Verordnung des Landes seit dem 11. Januar 2021 geschlossen. Derzeit wird nur eine Notbetreuung für bis zu 50% der Kinder angeboten. Im Falle der behördlich angeordneten Schließung wird die Kita-Gebühr satzungsgemäß ab dem 11. Schließungstag rückwirkend für den gesamten Schließungszeitraum erstattet. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde hat nun auf Empfehlung der Verwaltung entschieden, dass den Eltern bereits ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende des Lockdowns die volle Gebühr erstattet wird. Das gilt auch für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Hier fällt lediglich das Essengeld an. Diese Regelung gilt analog auch für die Tagespflegebetreuung, obwohl für die Tagespflegestellen keine Schließung angeordnet wurde.

Das heißt konkret: Alle Eltern bekommen bereits gezahlte Gebühren für den Januar und den Februar zeitnah erstattet. Sollten bei Selbstzahlern inzwischen Mahnungen eingegangen sein, können diese Mahnungen ignoriert werden, die Mahngebühren werden automatisch abgesetzt.
Für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden, wird nur das Essengeld erhoben, und zwar Tag genau für jeden Anwesenheitstag. Die Berechnung erfolgt im Nachhinein bis zu dem Zeitpunkt, an dem wieder Gebühren erhoben werden. Für die Berechnung des Essengeldes während der Notbetreuung wird ein gesonderter Bescheid versandt, Fragen beantworten: Ines Waschulewski (05138) 707219 und Simone Pintag (05138) 707220.