Lehrte (uk). Die Stadt Lehrte weist darauf hin, dass während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine geführt werden müssen. Vom 1. April bis 15. Juli sind in der freien Landschaft nach § 2 des Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung keine freilaufenden Hunde erlaubt.  

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren geahndet. Hier droht ein Bußgeld bis zu 5.000 €. Die Lehrter Hundehalter/innen können in dieser Zeit ihre Vierbeiner im Hohnhorst-Park in der Nähe der Streuobstwiese auf der etwa 8.000 m² großen Hundewiese ohne Leine toben lassen. In diesem Parkteil ist natürlich auch eine Hundetoilette aufgestellt.