BLICKPUNKT - Die kleine Zeitung für Lehrte, Sehnde & Umgebung

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Anmeldeschluss ist am 15. November 2014 Dachzeile
Der Wettbewerb Jugend musiziert ist längst zu einer eigenen Marke im Musikleben geworden. Mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche haben sich in der nun über 50-jährigen Geschichte des großen Musikwettbewerbs „Jugend musiziert“ beteiligt. Hierbei steht heute die Breitenförderung, die Freude an der musikalischen Leistung, im Mittelpunkt.

So sind auch für den Wettbewerb 2015 alle musizierenden Kinder und Jugendlichen zur Teilnahme und zur Anmeldung bis zum 15. November 2014 aufgerufen. Der Wettbewerb beginnt für die Region Hannover am 24. Januar 2015 mit dem Regionalwettbewerb in Laatzen. Die nächste Stufe ist der Landeswettbewerb im März 2014, und Pfingsten 2014 findet der abschließende Bundeswettbewerb in Hamburg statt. Für 2015 sind folgende Kategorien ausgeschrieben. Solo: Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Bass (Pop), „Musical“, Orgel und Besondere Instrumente (Baglama, Hackbrett). Ensembles können in den Kategorien „Duo: Klavier und ein Streichinstrument“, „Duo Kunstlied: Singstimme und Klavier“, Schlagzeug-Ensemble, Klavier vierhändig und „Besondere Ensembles mit Werken der Klassik, Romantik, Spätromantik und Klassischen Moderne“ teilnehmen.

 

Gefordert wird ein Vorspielprogramm aus verschiedenen Epochen, das je nach Alter und Kategorie zwischen 6 und 30 Minuten dauern soll, und von einer Jury aus Fachleuten bewertet wird. Teilnahmebedingungen und Anmeldeformulare sind in Musikschulen erhältlich oder besser noch unter

http://www.jugend-musiziert.org/">www.jugend-musiziert.org.

 

 

Region Hannover. Das Gemeinsame Impfzentrum von Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover (GIZ) setzt die Impfungen für Kinder und Jugendliche fort und führt am Freitag, 23. Juli sowie am Sonnabend, 24. Juli eine weitere Sonderaktion durch. Geimpft werden können Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Wer eine Impfung für sein Kind haben möchte, muss dafür verbindlich einen Termin buchen. Das geht ausschließlich telefonisch über die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen unter 0800 99 88 665.

Wichtig: Jede zu impfende minderjährige Person ab 12 Jahren muss von einem/einer Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden. Das Impfzentrum stellt täglich jeweils 1.278 Impfdosen zur Verfügung, insgesamt können somit 2.556 Termine gebucht werden. Verimpft wird ausschließlich der Impfstoff BioNTech.

Mein Vermögen lag im Keller und ist jetzt auf dem Schrottplatz. Wenn ich bedenke, was ich vor Jahren beim Aufräumen meines Kellers alles entsorgt habe, kann ich mich heute nur ärgern. Ich hätte mit all den schönen, alten, verstaubten Dingen nach Puhlheim fahren müssen, mir gute Expertisen stellen lassen und dann auf zu Waldi, Fabian und Co. Doch zu spät, jetzt ist da nichts mehr zu machen, vor Jahren sind da so manche „antike" Teile im Müll  gelandet. Sicher geht es Ihnen auch so, doch sollte Ihr Keller noch Schätzchen haben, na, dann nichts wie hin…

Zu spät wurde diese Sendung so richtig popolär, dass ich sie mir einmal ansah. Und nun staune ich, was da noch zu Geld gemacht werden kann. Aber was soll’s, dafür habe ich einen schönen aufgeräumten Keller,

freut sich Ihre/Eure Uli

Lehrte (r/uk). Die Stadt Lehrte fordert Nachbesserungen und verweist auf vertragliche Regelungen. In der Ratssitzung der Stadt Lehrte vom 01.11.2023 hat Regionspräsident Krach erneut bestätigt, dass das Lehrter Krankenhaus in seiner gegenwärtigen Betreibung zukünftig nicht mehr bestehen wird. Die Stadt Lehrte weist daher erneut auf die bestehenden vertraglichen Regelungen des Übertragungsvertrages hin. Eine Schließung bzw. ganzheitliche Umstrukturierung, welche den Krankenhauscharakter entfallen lässt, wird dem Vertragsinhalt nicht gerecht. Bereits die Präambel des Vertrages spricht von einer „Weiterführung des Krankenhauses“. Die aktuellen Pläne, das Krankenhaus zu schließen, widerspricht somit den vertraglichen Regelungen des Übertragungsvertrages, an den die Klinikum Region Hannover GmbH als Rechtsnachfolgerin des Landkreises Burgdorf rechtlich gebunden ist.
Gleichwohl hatte sich der Landkreis Burgdorf verpflichtet, „das Krankenhaus in Lehrte als Schwerpunktkrankenhaus zu erhalten und zu fördern“. Nach Auffassung der Stadt Lehrte gilt diese Garantie auf unbestimmte Zeit. Ebenfalls im Übertragungsvertrag ist geregelt, dass erforderliche Rationalisierungsmaßnahmen nur zulässig sind, sofern diese im öffentlichen Interesse der „Fortentwicklung“ des Krankenhauses dienen. Das Wort „Fortentwicklung“ schließt somit eine Schließung schon nach dem Wortlaut her aus.
Ob das Angebot, wonach in Lehrte ein Regionales Gesundheitszentrum errichtet werden soll, den vorstehend genannten Voraussetzungen genügt, wird zu prüfen sein. Die Stadt Lehrte fordert in jedem Fall eine vertragliche Definition, welche medizinischen Leistungen durch das Regionale Gesundheitszentrum übernommen werden und ob dies tatsächlich den Charakter eines Krankenhauses erfüllt. Denn hieran bestehen insbesondere nach den Aussagen des Regionspräsidenten und des Geschäftsführers der Klinikum Region Hannover GmbH in der Ratssitzung am 01.11.2023 erhebliche Zweifel.
„Ich habe deshalb die Klinikum Region Hannover GmbH bis zum 24. November 2023 um die Abgabe einer Erklärung aufgefordert, inwiefern der bindende Vertragsinhalt in den derzeitigen Planungen Niederschlag gefunden hat und noch finden wird. Von Interesse sind ebenso Ausführungen, in welcher Form das Regionale Gesundheitszentrum ausgestaltet werden soll“, so Bürgermeister Prüße. „Sobald der Nachweis für die Notwendigkeit der Kürzung erbracht ist, stehe ich selbstverständlich für Verhandlungen über die genauen vertraglichen Ausgestaltungen der Rationalisierungsmaßnahmen zur Verfügung“, Prüße abschließend.