Region (uk). Gemäß der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung vom 26. Mai 2022 bleibt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) weiterhin Pflicht.
Fahrgäste ab 14 Jahren benötigen in den Bussen und Bahnen nach wie vor eine FFP2-Maske (KN95/N95). Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Maskenpflicht, bei ihnene reicht eine medizinische Maske.  Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen. An Haltestellen und in unterirdischen Stationen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske.