Region (red/uk). Eine Rente, für die es keinen Antrag braucht ist die sogenannte Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung überweist diese an jetzige Rentnerinnen oder Rentner ganz automatisch, je nachdem, wo die Kinder gemeldet sind bzw. waren. Wenn die gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten ist, werden die Renten dieser Mütter und Väter in der zweiten Jahreshälfte, um monatlich etwa 28 Euro je Kind, erhöht. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab Juli vor allem Mütter für jedes vor 1992 geborene Kind, das sie erzogen haben, zwei Kindererziehungsjahre statt bisher einem angerechnet bekommen. Wer schon jetzt Rentner ist, erhält den Aufschlag pauschal, bei jüngeren Müttern und Vätern werden die erhöhten Entgeltpunkte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt. Wer allerdings noch keine Erziehungszeiten für seine Kinder bei der Rentenversicherung gemeldet hat, sollte dieses umgehend nachholen, um sich so die „Mütterrente“ zu sichern.
Dieses trifft übrigens auch auf Mütter und Väter zu, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind: Für viele Hausfrauen, Selbstständige und Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken kann sich ein Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten jetzt lohnen. Denn durch die höheren Entgeltpunkte haben viele von ihnen erstmals einen Anspruch auf eine Altersrente.
So kann eine Mutter allein durch die Erziehung von drei vor 1992 geborenen Kindern eine Altersrente erhalten. Denn dafür müssen gerade mal fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto gespeichert sein – und für ihren Nachwuchs erhält sie dann bereits sechs Beitragsjahre angerechnet. Wer zwei Kinder erzogen hat, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge einzahlen, auch wenn das Rentenalter schon erreicht ist.
Weitere Infos erteilen die Auskunfts- und Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10, sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.